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 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

 TJM Products (CH) GmbH

 1.       ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 1.1    Geltungsbereich

 ADie allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nicht besondere Bedingungen oder schriftliche vertragliche Abmachungen ergänzende oder abweichende Bestimmungen enthalten.

 Der Besteller anerkennt mit der schriftlichen Bestellung bzw. mit dem Vertragsabschluss die Verbindlichkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen und der besonderen Vertragsbedingungen, einschliesslich derjenigen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Spätestens mit dem Empfang der Waren oder Dienstleistungen gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen vom Besteller als angenommen.

Der Besteller verzichtet damit auf die vorrangige Anwendbarkeit eigener Vertragsbedingungen. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 B) Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die jeweils anwendbaren besonderen Vertragsbedingungen liegen jeder Offerte und jeder Auftragsbestätigung bei.

 1.2    Zahlungsbedingungen

 A ) Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise netto ab Werk oder Lager ausschliesslich der Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand.

 B) Werden vereinbarte Zahlungen nicht bis spätestens  30 Tage nach Rechnungsdatum geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag fällig. Für Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins von 7% in Rechnung gestellt. Beanstandungen irgendwelcher Art und Verzögerungen in der Ablieferung bewirken kein Recht auf Zahlungsenthebung oder Verlängerung der fälligen Termine.

 1.3    Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Dies gilt auch anteilmässig bei Weiterverarbeitung.

 2.       AUSFÜHRUNG DER LIEFERUNG ODER  INSTALLATION

 2.1    Lieferfrist, Liefertermine

 A) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) der vom Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung.

 B) Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandlung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschäden die ihm oder Dritten entstanden sind.

 4.       BEWILLIGUNGSVERFAHREN

 4.1    Bewilligung

 Wird von Gesetzes wegen für eine Energieerzeugungsanlage eine Installations-, Rückspeisungs- oder Baubewilligung oder eine Planvorlage verlangt, ist der Besteller, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet, den Antrag für diese Bewilligung unverzüglich einzureichen. Die Kosten für diese trägt der Besteller selber.

 5.       SONSTIGES

 5.1    Schutzrechte

 Die von TJM Products (CH) GmbH zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Unterlagen sind deren Eigentum und dürfen ohne schriftliches Einverständnis keinen Drittpersonen zugänglich gemacht und nicht kopiert, vervielfältigt oder zur Anfertigung des Produktes verwendet werden.

 5.2    Garantie

  Für Materiallieferungen gewährt TJM Products (CH) GmbH eine Garantie über 1Jahr.  Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung bzw. Montage des Materials. Im übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen des schweizerischen OR:

 5.3    Gerichtsstand ist Thun
MWY_14.05.2007